Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Amtsgericht Memmingen, HRB 22416, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Adam
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Marketing Leicht Gemacht GmbH, Querstr. 33, 89264 Weißenhorn, Amtsgericht Memmingen HRB 22416, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Adam (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Leistungen des Online-Marketings, der Leadgenerierung und der Personalgewinnung (Social Recruiting). Recruiting-Leistungen werden unter der Marke „Personal Leicht Gemacht" erbracht; Vertragspartner ist ausschließlich die Marketing Leicht Gemacht GmbH.
1.1a Für Recruiting-Kampagnen gelten ergänzend die Bedingungen in Anhang A. Bei Widersprüchen geht Anhang A diesen AGB vor.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Es gilt folgende Rangfolge: (1) Sondervereinbarungen im Einzelvertrag, (2) der Einzelvertrag, (3) diese AGB.
2. Vertragsschluss, Textform
2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Einzelvertrags durch beide Parteien zustande. Eine elektronische Signatur (z. B. über PandaDoc) genügt.
2.2 Soweit in Vertrag oder AGB Schriftform verlangt wird, genügt Textform im Sinne des § 126b BGB; E-Mail ist ausreichend.
3. Leistungen, Leistungsänderungen, Subunternehmer
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung und ist in der Wahl der Mittel, Kanäle, Zielgruppen und Gestaltung frei, soweit der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kampagnen, Creatives, Zielgruppen und Landingpages laufend zu optimieren und dabei auch zu ändern. Solche Optimierungen stellen keine Leistungsänderung dar.
3.3 Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Dienstleister – etwa für Text, Video, Hosting oder telefonische Vorqualifizierung) einsetzen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
3.4 Zusätzliche, im Einzelvertrag nicht vorgesehene Leistungen werden nach gesonderter Vereinbarung vergütet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben unverzüglich und in geeigneter Form bereit. Dazu gehören insbesondere Logo, Bild- und Videomaterial, Angaben zum Unternehmen und zum Leistungsangebot bzw. zur ausgeschriebenen Position sowie Ansprechpartner.
4.2 Soweit die Kampagne über Konten des Auftraggebers ausgespielt wird, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig die erforderlichen Zugriffsrechte ein (z. B. Meta Business Manager, Werbekonto, Facebook- und Instagram-Seite) und hält diese für die Vertragsdauer aufrecht.
4.3 Der Auftraggeber trägt das Werbebudget selbst und entrichtet es direkt an die Werbeplattform. Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers. Die Höhe des Budgets bestimmt maßgeblich Reichweite und Ergebnis der Kampagne.
4.4 Der Auftraggeber benennt Freigaben und Rückmeldungen zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Verzögerungen, die auf ausstehende Mitwirkung zurückgehen, verlängern die Leistungszeiträume des Auftragnehmers entsprechend und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers.
4.5 Der Auftraggeber ist für die Bearbeitung der übermittelten Anfragen und Termine selbst verantwortlich, insbesondere für zeitnahe Kontaktaufnahme, Beratung und Nachverfolgung.
4.6 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen bis zur Erfüllung auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
5. Materialien des Auftraggebers, Rechte, Freistellung
5.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt – insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte an Fotos, Videos, Logos, Texten und abgebildeten Personen – und dass er dem Auftragnehmer deren Nutzung zur Vertragserfüllung wirksam einräumen kann.
5.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die bereitgestellten Materialien zu bearbeiten, zu vervielfältigen und im Rahmen der Kampagne öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich der Nutzung auf Werbeplattformen und Landingpages.
5.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten an den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers zu seinen Leistungen, Preisen oder Aktionen beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
5.4 Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität der von ihm vorgegebenen Werbeaussagen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Preisangaben-, Wettbewerbs- und Kennzeichnungsrecht.
6. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
6.1 Die vom Auftragnehmer erstellten Kampagnen, Anzeigen, Creatives, Videos, Texte, Landingpages, Funnel- und Kampagnenstrukturen sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Mit Beendigung des Vertrags endet dieses Nutzungsrecht.
6.3 Eine eigenständige Weiterverwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Übertragung der Arbeitsergebnisse an Dritte nach Vertragsende ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Vertragsende von ihm betriebene Landingpages abzuschalten und eigene Kampagnenstrukturen zu deaktivieren.
6.4 Die im Rahmen der Kampagne generierten Kontaktdaten (Leads) stehen dem Auftraggeber zu und werden ihm auf Anforderung in einem gängigen Format übergeben. Der Auftragnehmer darf sie nur zur Vertragserfüllung verwenden.
7. Referenznennung
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden zu benennen sowie die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen und anonymisierte oder – nach Freigabe in Textform – konkrete Ergebnisse in seiner Eigenwerbung darzustellen, insbesondere auf Website, Social-Media-Kanälen und in Präsentationen.
7.2 Der Auftraggeber kann die Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits ausgespielte oder produzierte Referenzinhalte müssen nicht rückwirkend entfernt werden, soweit dies unzumutbar ist.
8. Reporting, Zählung von Anfragen und Terminen, Einwendungen
8.1 Maßgeblich für die Zählung von Anfragen, Leads und vermittelten Terminen sind die Auswertungen des Werbekontos und der vom Auftragnehmer eingesetzten Tools (z. B. Landingpage-, Lead- und Terminbuchungstool).
8.2 Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber auf Anforderung eine Übersicht der im jeweiligen Abrechnungszeitraum erfassten Anfragen bzw. Termine vor.
8.3 Einwendungen gegen die abgerechnete Anzahl sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben und zu begründen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die abgerechnete Anzahl als anerkannt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Rechnung hingewiesen.
8.4 Offensichtliche Spam- und Testeinträge werden nicht gezählt. Mehrfacheinträge derselben Person innerhalb eines Abrechnungszeitraums gelten als eine Anfrage.
9. Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlungsverzug
9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Alle Preise sind Nettopreise.
9.2 Zur Vergütung tritt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (Reverse-Charge-Verfahren, Art. 196 MwStSystRL / § 13b UStG); der Auftraggeber teilt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und steht für ihre Richtigkeit ein. Bei Leistungen an Auftraggeber mit Sitz außerhalb der EU wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet; etwaige im Land des Auftraggebers anfallende Steuern und Abgaben trägt der Auftraggeber.
9.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der im Einzelvertrag genannten Frist zur Zahlung fällig, im Zweifel 7 Tage nach Rechnungserhalt.
9.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
9.5 Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Auftraggeber mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, wird nach Aufforderung in Textform der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
9.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kampagne nicht zu starten oder auszusetzen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich durch eine solche Aussetzung nicht; der Vergütungsanspruch bleibt in vollem Umfang bestehen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen kann der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen; die bis dahin entstandene Vergütung bleibt geschuldet.
9.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
10. Plattformrisiko, höhere Gewalt
10.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden über Werbeplattformen Dritter (insbesondere Meta) erbracht. Deren Verfügbarkeit, Richtlinien, Freigabeentscheidungen, Preise und Algorithmen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
10.2 Einschränkungen, Ablehnungen, Sperrungen von Konten oder Anzeigen, Richtlinien- oder Preisänderungen sowie technische Störungen der Plattform sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie stellen keinen Mangel dar, begründen keine Minderung der Vergütung und keine Schadensersatzansprüche. Leistungszeiträume und Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
10.3 Gleiches gilt für Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Angriffe auf IT-Systeme.
10.4 Ist die Ausspielung der Kampagne aus einem der vorgenannten Gründe länger als 60 Tage durchgehend unmöglich, kann jede Partei den Vertrag in Textform außerordentlich kündigen. Die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers werden nach dem Verhältnis der erbrachten zur geschuldeten Leistung vergütet.
10.5 Beruht eine Sperrung oder Ablehnung auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, insbesondere auf dessen Materialien, Werbeaussagen oder Konten, bleibt der Vergütungsanspruch in vollem Umfang bestehen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach Ziffer 9.6, bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei Verlangen rechtswidriger Werbemaßnahmen.
11.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
11.4 Mit Beendigung des Vertrags gibt jede Partei die ihr eingeräumten Zugänge frei bzw. entfernt sie; Ziffer 6 gilt fort.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betreffenden Einzelvertrag vereinbarten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 12.1 greift.
12.4 Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Zusage über Anzahl oder Qualität von Anfragen, Terminen oder Verkäufen besteht nur, soweit sie im Einzelvertrag ausdrücklich als Garantie vereinbart ist; in diesem Fall gelten ausschließlich die dort geregelten Rechtsfolgen.
12.5 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem er bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und geben sie nur an Personen weiter, die zur Vertragserfüllung erforderlich eingebunden und entsprechend verpflichtet sind.
13.2 Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Ziffer 7 (Referenznennung) bleibt unberührt.
14. Datenschutz
14.1 Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
14.2 Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm veranlassten Kampagnen und für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
15.2 Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit sie ausnahmsweise Anwendung finden.
15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland; der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anhang A – Ergänzende Bedingungen für Recruiting-Kampagnen
A.1 Dieser Anhang gilt für alle Kampagnen zur Personalgewinnung (Social Recruiting), die die Marketing Leicht Gemacht GmbH unter der Marke „Personal Leicht Gemacht" erbringt. Er ergänzt die vorstehenden Ziffern 1 bis 15 und geht diesen bei Widersprüchen vor.
A.2 Die Inhalte der Stellenanzeige – insbesondere Stellenbezeichnung, Anforderungsprofil, Aufgaben, Arbeitszeitmodell und Angaben zu Vergütung und Benefits – werden im Kickoff-Gespräch festgelegt und beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. Der Livegang der Anzeigen erfolgt erst nach Freigabe des Auftraggebers in Textform.
A.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm vorgegebenen Anzeigeninhalte und Anforderungen den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen und keine unzulässige Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals bewirken, insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erkennbar unzulässige Vorgaben abzulehnen oder anzupassen; eine Prüfpflicht besteht nicht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung des AGG durch seine Vorgaben oder durch den von ihm geführten Auswahlprozess beruhen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
A.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass die ausgeschriebene Stelle tatsächlich existiert und besetzbar ist. Entfällt die Stelle nach Kampagnenstart oder entscheidet der Auftraggeber, sie nicht mehr zu besetzen, bleibt der Vergütungsanspruch in vollem Umfang bestehen.
A.5 Der Auftraggeber sichtet eingehende Bewerbungen zeitnah und gibt Rückmeldung, in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen, und nutzt hierfür das vom Auftragnehmer bereitgestellte Übersichtstool (z. B. Board). Bewerbermärkte sind zeitkritisch: Verzögerte oder ausbleibende Rückmeldung des Auftraggebers, Absagen ohne Rückmeldung sowie Verzögerungen im Auswahlprozess sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers.
A.6 Als Bewerbung gilt jeder über die Kampagne eingegangene Datensatz, der über die Bewerber-Landingpage bzw. Bewerbungsstrecke oder ein Meta-Lead-Formular mit vollständigen Kontaktdaten (Name sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) übermittelt wurde. Ist im Einzelvertrag Bewerbermanagement vereinbart, umfasst dies die telefonische Vorqualifizierung und die Einholung der Unterlagen; ob eine Bewerbung als vorqualifiziert gilt, richtet sich nach den im Kickoff abgestimmten Kriterien. Für Zählung, Nachweis und Einwendungen gilt Ziffer 8 entsprechend.
A.7 Bewerberdaten werden vom Auftragnehmer ausschließlich zum Zweck des jeweiligen Besetzungsverfahrens verarbeitet und nach dessen Abschluss nach Maßgabe des Vertrags über die Auftragsverarbeitung gelöscht. Der Auftraggeber verwendet Bewerberdaten nur für das jeweilige Besetzungsverfahren; eine Nutzung für Werbezwecke oder eine Aufnahme in einen Bewerberpool ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Bewerbern ist der Auftraggeber als Verantwortlicher zuständig.
A.8 Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung der Kampagne, nicht die Besetzung der Stelle. Eine Zusage über Anzahl, Qualität oder Eignung von Bewerbern, über eine Einstellung, über das Bestehen der Probezeit oder über den Verbleib eines Kandidaten besteht nicht. Ansprüche auf kostenfreie Nachbesetzung bestehen nicht, soweit sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart sind.
A.9 Ziffer 7 (Referenznennung) gilt auch für Recruiting-Mandate. Der Auftraggeber kann die Referenznennung nach Ziffer 7.2 widerrufen; bis zum Widerruf ist der Auftragnehmer zur Nennung berechtigt.